Der Eingabenausschuß der Bürgerschaft ist eingeschaltet

Ich habe vor einiger Zeit den Eingabenausschuß der Hamburgischen Bürgerschaft eingeschaltet, um eine weitere Protokollführung des Ständigen Gesprächskreises zu erreichen.

Hier meine Eingabe:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es gibt in Moorburg den „Ständigen Gesprächskreis Moorburg“, der 1998 im Rahmen eines rot-grünen Koalitionsvertrages beschlossen wurde, damit zwischen der Verwaltung und den Bürgern Moorburgs „örtliche Belange erörtert“ werden können.

Auch soll er eine Funktion als Informationsmedium zwischen den Bürgern und der Verwaltung ausüben.

Er wurde vom Senat installiert und der Bürgerschaft in zwei Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft zur Kenntnis gebracht (siehe beigefügte Dateien). Die Vertreter der Behörden und öffentlichen Unternehmen nehmen ihre Aufgaben im Rahmen ihrer Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisse wahr und werden nach meiner Kenntnis in dem Rahmen auch entlohnt, die in der Bezirksversammlung Harburg vertretenen Parteien dürfen jeweils einen Vertreter entsenden und der Moderator bekommt eine Aufwandsentschädigung von der Wirtschaftsbehörde, die ebenfalls lt. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft die Federführung für das Ganze hat.

Und diese Federführung ist lt. Mitteilung des Senats dauerhaft und nicht etwa nur auf die Gründungssitzung beschränkt.

Damit ist für mich klar, dass der Gesprächskreis eine Einrichtung der Executive ist, die den in Hamburg per Gesetz ausdrücklich formulierten Willen nach Transparenz zu erfüllen hat.

Die Protokolle des Gremiums unterliegen einer Verpflichtung zur Herausgabe nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz.

Zu meinem Erstaunen muss ich allerdings feststellen, dass sich der Ständige Gesprächskreis mit Händen und Füßen dagegen wehrt, diese Verpflichtung zur Transparenz zu erfüllen.

Die Sitzungen sind nicht öffentlich, und das Gremium hat zunächst auf seiner Sitzung im Februar 2015 per Beschluss den Teilnehmern untersagt, Protokolle weiterzugeben und der Moderator, Herr Peter Meinke, wurde beauftragt mich aufzufordern, die von mir bereits auf meinem Blog veröffentlichten Protokolle aus dem Internet zu löschen.

Auf der Sitzung im September 2015 hat das Gremium es abgelehnt, der in der jetzigen rot-grünen Koalitionsvereinbarung beschlossenen Bitte des Senats nachzukommen, seine Protokolle zu veröffentlichen.

Damit hatte sich die Koalitionsvereinbarung erledigt.

Mit Hilfe des Transparenzbeauftragten hatte ich es nach einigem Hin und Her erreicht (siehe beigefügte Datei), dass mir die Protokolle ab der Sitzung vom November 2015 von der HPA, die diese auch schreibt, ausgehändigt werden.

Die Protokolle vor dem September 2015 befinden sich in meinem persönlichen Besitz, ich war seit der Gründung viele Jahre Mitglied in dem Gremium.

Bemerkenswert ist, dass die Wirtschaftsbehörde es bestreitet, die Federführung des Gremiums innezuhaben (siehe beigefügte Datei) und die HPA der Meinung ist, der Gesprächskreis sei „eine Gemeinschaft Moorburger Bürger“ (siehe beigefügte Datei).

Die Protokolle und weitere Unterlagen und Schriftverkehr zur Transparenz am Ständigen Gesprächskreis können auf meinem Blog unter www.moorburgundmehr.de, unter dem Punkt Protokolle/Unterlagen Gesprächskreis, eingesehen werden.

Bis zur Sitzung im September 2016 habe ich Protokolle erhalten, aber danach werde ich keine mehr bekommen.

Denn der Gesprächskreis hat auf dieser Sitzung beschlossen, KEINE PROTOKOLLE MEHR ZU SCHREIBEN.

Den Teilnehmern wurde empfohlen, sich in Zukunft private Notizen zu machen.

Der Moderator, Herr Meinke, hat mir dazu per mail am 7. Dezember 2016 folgendes mitgeteilt:

„Sehr geehrter Herr Böhrnsen,

es ist richtig, dass HPA keine Protokolle mehr schreibt. Auch die anderen Behördenvertreter schreiben keine Protokolle, sodass in den einzelnen Behörden auch keine Niederschriften mehr vorliegen. Die gewählten Mitglieder aus Moorburg fertigen für sich Mitschriften an. Da der Gesprächskreis bei seiner Gründung Vertraulichkeit beschlossen hat, werden diese auch nicht an die Behörden und Abgeordneten weitergegeben. Jeder kann für sich das mitschreiben, was er für wichtig hält.“

Es trifft nicht zu, dass der Gesprächskreis bei seiner Gründung Vertraulichkeit beschlossen hat. Er hat aber beschlossen, dass zu den Aufgaben des Moderators das „Sicherstellen und Verteilen der Protokolle“ gehört.

Das Gründungsprotokoll kann auf meinem Blog unter „Protokolle/Gründung Mai 1998“ eingesehen werden.

Aus meiner Sicht wird hier mit einem Taschenspielertrick versucht, das Transparenzgesetz auszuhebeln und sich nicht nur einer gesetzlichen Verpflichtung zu entziehen, sondern auch seiner vom Senat gesetzten Aufgabe, ein Informationsmedium bzw. ein Verbindungsglied zwischen den Bürgern und der Verwaltung zu sein.

Die Bürger des Ortes haben so keine Möglichkeit, sich aus erster Hand über die Arbeit des Gremiums zu informieren und die Art von Kontrolle durchzuführen, die in einem demokratischen Gemeinwesen selbstverständlich sein sollte.

Ich gehe davon aus, dass

–  der Ständige Gesprächskreis eine Einrichtung der Executive ist

–  die Wirtschaftsbehörde weiterhin die Federführung des Gremiums innehat

–  mindestens die am Gesprächskreis teilnehmenden Behörden einer Verpflichtung zur Aktenlegung bzw. Dokumentation ihrer Tätigkeit unterliegen und somit nicht nur aus dem Gründungsprotokoll heraus eine Verpflichtung zur Protokollführung besteht

–  die Wirtschaftsbehörde als federführende Institution dem Transparenzgesetz unterliegt und somit zur Herausgabe von Protokollen des Gesprächskreises verpflichtet ist. Sollte sie keine Protokolle vorliegen haben, so gehört es zu ihren Aufgaben, sich diese zu besorgen

Ich hoffe sehr, dass es Ihnen möglich ist zu erreichen, dass der Ständige Gesprächskreis Moorburg wieder Protokolle schreibt und diese in Zukunft allen interessierten Personen auf Anfrage zugesendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Böhrnsen

Die Arbeitsweise dieses Ausschußes wird auf der homepage der Bürgerschaft wie folgt beschrieben:

„Nachdem Ihre Eingabe eingegangen ist, wird ein Mitglied des Eingabenausschusses zum Berichterstatter für Ihre Eingabe bestimmt. Er trägt dem Ausschuss Ihren Fall vor. Zugleich bittet der Eingabenausschuss den Senat, zu Ihrer Eingabe Stellung zu nehmen. Dafür hat der Senat vier bzw. sechs Wochen Zeit.

Nach vier bzw. sechs Wochen trifft die Stellungnahme des Senats zu Ihrer Eingabe ein.

Juristinnen und Juristen sowie Sachbearbeiterinnen des Eingabendienstes, die den Eingabenausschuss betreuen, begutachten Ihren Fall und schlagen dem Ausschuss in einer schriftlichen Stellungnahme eine Entscheidung oder die weitere Verfahrensweise vor.

In einer der nächsten Sitzungen des Eingabenausschusses trägt der Berichterstatter dem Ausschuss Ihr Anliegen mündlich vor und unterbreitet den anderen Abgeordneten seinen Entscheidungsvorschlag. Der Ausschuss diskutiert darüber und stimmt dann ab. Der Eingabenausschuss tagt in nichtöffentlicher Sitzung und vereinbart Verschwiegenheit.

Die Entscheidungen des Eingabenausschusses werden in Berichten zusammengefasst und der Bürgerschaft als Empfehlung vorgelegt. Die Bürgerschaft beschließt abschließend über Ihre Eingabe. Im Falle einer positiven Entscheidung ist dies jedoch noch nicht das letzte Wort.

Empfiehlt die Bürgerschaft dem Senat im Zusammenhang mit Ihrer Eingabe ein bestimmtes Vorgehen, ist der Senat verpflichtet, zu berichten, was er daraufhin getan hat.

Die Vorsitzende des Eingabenausschusses teilt Ihnen die Entscheidung der Bürgerschaft schriftlich mit. Damit ist das Eingabeverfahren abgeschlossen.“

 

Schreibe einen Kommentar