Archiv der Kategorie: Ständiger Gesprächskreis Moorburg

Harburger GRÜNE fordern den Senat auf, eine Entlassung von Moorburg aus der Hafenerweiterung zu prüfen

Dem unten verlinkten Antrag der Fraktion der GRÜNEN in der Harburger Bezirksversammlung, in dem der Senat aufgefordert wird, eine Entlassung von Moorburg aus der Hafenerweiterung zu prüfen und die Häuser zu sanieren,  haben alle Fraktionen zugestimmt.
Oberflächlich betrachtet sieht das für den Ort Moorburg positiv aus, aber bei Licht betrachtet sieht das Ganze schon etwas anders aus.
Weder die SPD noch die CDU formulieren in ihrem Wahlprogramm zur Wahl der Bezirksversammlung die Forderung, Moorburg aus dem Hafenerweiterungsgebiet zu entlassen.
Es sieht doch sehr nach Wahlkampfgeplänkel aus, jetzt kurz vor der Wahl einem solchen Antrag zuzustimmen, allzu viel Bedeutung wird die Zustimmung der o. g. Parteien wohl nicht haben.
Und auch die Forderung nach Sanierung der Häuser im Ort hört sich zwar gut an, ist aber aufgrund von bestimmten Veränderungen die in der jüngsten Vergangenheit stattgefunden haben, nicht so einfach durchzusetzen.

Bis zum Jahr 2015 war die Stadt Eigentümerin der Grundstücke und Häuser im Ort, die SAGA/GWG war Verwalterin.
Bei der Forderung nach Sanierungen war die Stadt immer an ihre eigenen Vorgaben gebunden, die sie in ihren Mitteilungen an die Bürgerschaft formuliert hatte – die Häuser sollen saniert werden und die Mittel dafür werden bereitgestellt.
Politisch konnte damit die Stadt für eine Durchsetzung von Sanierungen relativ leicht unter Druck gesetzt werden.
Im Jahre 2015 wurden die Häuser allerdings an die SAGA/GWG auf der Basis von Erbbaurecht für die Dauer von 75 Jahren verkauft. Bei Erbbaurecht wird das Eigentum von Grundstück und Haus getrennt, das Eigentum am Haus wird in ein spezielles Register im Grundbuch eingetragen.
Das Eigentum an den Grundstücken bleibt bei der Stadt, insofern ändert sich an der bisherigen Eintragung im Grundbuch nichts.
Die SAGA/GWG als neuer Eigentümer der Häuser ist aber nicht an die bisherigen Vorgaben des Senats zur Sanierung der Häuser gebunden.
Nirgendwo ist formuliert, dass mit dem Kauf auch die Verpflichtung zur Sanierung, die der Senat in den Mitteilungen an die Bürgerschaft formuliert hat, übernommen wird.
Als Kaufpreis für die Häuser hat die SAGA/GWG 18 Mio. Euro gezahlt (sofern das Geld tatsächlich geflossen ist) und es war davon die Rede, dass die ganze Aktion auch gemacht werde, um jetzt Sanierungen problemloser und schneller durchführen zu können.
Aber nichts dergleichen ist der Fall.
Nach wie vor bleiben Sanierungen aus bzw. ziehen sich sehr zäh und zögerlich hin, wie in der Vergangenheit.
Geändert hat sich nur, dass der Senat aus der Schußlinie ist und den Rücken frei hat und die SAGA/GWG jetzt handeln kann wie ein privater Eigentümer.
Kein Wunder, dass die Moorburger Bürger im „Ständigen Gesprächskreis“ darüber klagen, dass sie sich beim Thema Sanierungen vorkommen wie Bittsteller – sie sind es.

Wenn man dann noch berücksichtigt, dass
– die Wirtschaftsbehörde im „Ständigen Gesprächskreis“ nicht mehr federführend ist
– die HPA als Anstalt öffentlichen Rechts den Gesprächskreis komplett übernommen hat und Kraft eigener Willkür nach Gutsherrenart politische Macht ausübt
– keine Protokolle im Gesprächskreis mehr geschrieben werden, Öffentlichkeit unterbunden wird und auch keinerlei Auskünfte mehr erteilt werden
der Moderator freimütig bekennt, nur noch Anweisungen der HPA entgegenzunehmen und somit deren Erfüllungsgehilfe ist                          – nach Auskunft der HPA es nicht mehr die Aufgabe des Gesprächskreises ist, die Lebensbedingungen der Moorburger Bürger zu verbessern, sondern „IM INTERESSE DER HAFENPOLITIK dazu beizutragen, im Spannungsfeld der unterschiedlichen Interessen die Belange der Bevölkerung zu artikulieren und in eine angemessene Balance zu bringen“,
dann wird einem klar, dass im Hintergrund dem „Ständigen Gesprächskreis“ die bisherige Arbeitsgrundlage entzogen wurde und er in seinen Aufgaben verändert wurde zu einem Gremium, in dem die HPA in erster Linie ihre eigenen Interessen formulieren und umsetzen kann und die Bürger bestenfalls noch als Bittsteller ihre Anliegen vortragen dürfen (und das gegenüber einer Anstalt öffentlichen Rechts), mehr nicht.
Das Verhalten in bezug auf die Vollsperrung vom Moorburger Elbdeich zeigt das sehr deutlich.
Politisch macht es sich wohl nicht so gut, den Gesprächskreis einfach offen aufzulösen, da verbiegt man ihn halt auf eine solche Weise.

Insgesamt deutet einiges darauf hin, dass gegen alle Fakten die Hafenerweiterung stärker verfolgt werden soll als bisher.
Deshalb liegt es im direkten Überlebensinteresse des Ortes, dass die Forderung, Moorburg aus der Hafenerweiterung zu entlassen, auch im Bürgerschaftswahlkampf klar formuliert und daran festgehalten wird.
Und inhaltlich kann das gern noch unterfüttert werden mit den Plänen, das Hafenerweiterungsgebiet für die Entwicklung eines Forschungsparks im Süden zu nutzen.
Besser geeignet als der Kleingarten „Am Radeland“ ist es allemal…

https://gruene-harburg.de/2019/04/moorburg-raus-aus-dem-gebiet-der-hafenerweiterung-und-sanierung-der-leerstehenden-hauser-der-saga-gwg/

Hamburg will HPA entmachten

„Im Kern sieht der Entwurf, der dem Abendblatt vorliegt, eine Konzentration der HPA auf ihre Kernaufgaben vor, nämlich das Hafenmanagement. So soll sie eine Reihe von Aufgaben, die keinen direkten hafenwirtschaftlichen Bezug haben, an andere Behörden abgeben.“

Was ebenfalls nicht in die Hände der HPA gehört ist ihre Zuständigkeit für alle Belange im Hafenerweiterungsgebiet.
Also hauptsächlich für Moorburg, die sie über den „Ständigen Gesprächskreis“ ausübt.
Ursprünglich war dieses Gremium mal lt. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft gedacht, um in Zusammenarbeit mit den Bürgern die Lebensbedingungen im Ort zu verbessern, wobei die Wirtschaftsbehörde federführend sein sollte.
Die HPA war anfangs eine Abteilung der Wirtschaftsbehörde und war somit als Teil der Exekutive legitimiert, Einfluss auszuüben.
Aber seit etlichen Jahren ist sie, entgegen den Angaben im Artikel, keine Behörde mehr sondern eine Gesellschaft öffentlichen Rechts, die in Moorburg nach Gutsherrenart politischen Einfluss ausübt.
Die Wirtschaftsbehörde hat sich aus dem Gremium zurückgezogen und behauptet, nicht federführend zu sein, und laut HPA ist es neuerdings Aufgabe des Gesprächskreises, „IM INTERESSE DER HAFENPOLITIK dazu beizutragen, im Spannungsfeld der unterschiedlichen Interessen die Belange der Bevölkerung zu artikulieren und in eine angemessene Balance zu bringen“ (Schr. d. Eingabenausschußes v. 18.1.2018). Was nichts anderes heißt, als das jetzt im Ständigen Gesprächskreis die Interessen der Hafenpolitik oberste Priorität haben.
Der Gesprächskreis ist zudem komplett zu einer geheimen Veranstaltung mutiert, der sich demokratischen Gepflogenheiten entzieht, keine Öffentlichkeit zuläßt, keine Protokolle mehr schreibt und keinerlei Informationen herausgibt. So weigert sich der Moderator des Gesprächskreises, der nach eigenen Angaben nur Anweisungen der HPA entgegennimmt, mir unter anderem mitzuteilen wie die Regeln sind im Gremium, wer dort Mitglied ist und wer gegebenenfalls jetzt federführend ist. Die Wirtschaftsbehörde gibt ebenfalls keine Informationen raus, meine Schreiben werden nicht beantwortet.
Obwohl die HPA keine ausreichende Rechtsgrundlage hat, hat sie sich Kraft eigener Willkür zur zentralen Instanz gemacht, die letztendlich über alle Belange des Ortes entscheidet.
So habe ich selbst erlebt,
– wie sie sich geweigert hat, der Verlängerung einer Baugenehmigung im Ort bis zum Jahr 2035, auf die es gesetzlich einen Anspruch gibt, zuzustimmen. Sie meinte, eine Genehmigung bis 2016 sei ausreichend.
– wie sie grundsätzlich ihre Zustimmung verweigerte, nachdem es in zwei Objekten stattgefunden hatte, in Folge weiterhin in bestehende große, leer stehende bäuerliche Baukörper Wohnraum zu bauen, um den durch Abriss entstehenden Wohnraumverlust auszugleichen.
– wie sie ihre Rechtsauffassung als verbindlich formulierte, wonach Sanierungen, deren Kosten die Neubaukosten übersteigen, als ein faktischer Neubau anzusehen sind sodaß die Sanierung nach dem Gesetz nicht zulässig sei.

Es wird in Moorburg nicht mehr an einer Verbesserung der Lebensbedingungen gearbeitet.
Die HPA als eine Anstalt öffentlichen Rechts ist als zentrale Instanz dazu weder in der Lage, noch liegt es in ihrem Interesse, noch ist sie für so etwas legitimiert.

Ich halte es für denkbar, dass dieses undemokratische und willkürliche Gebaren mit Wissen und Duldung des rot/grünen Senats geschieht.

Zeit, es zu korrigieren…

https://www.abendblatt.de/wirtschaft/article216039105/Stadt-will-Hamburgs-Hafenbehoerde-entmachten.html

Der Hamburger Senat hebelt das Transparenzgesetz aus

Entgegen dem eindeutigen Votum des Transparenzbeauftragten und der Bürgerschaft wird sich nichts daran ändern, dass im Ständigen Gesprächskreis keine Protokolle mehr geschrieben werden (offiziell nicht mehr, aber intern, siehe Text unten) und der Moderator weiterhin von der Wirtschaftsbehörde 125,– € im Monat bekommt, auch wenn mangels Protokoll keine Ergebnissicherung stattfindet.
Die Wirtschaftsbehörde und die HPA, die, entgegen der bisherigen jahrzehntelangen Praxis und den Vorgaben des Transparenzgesetzes, aus dem Gesprächskreis unbedingt eine geheime Veranstaltung machen wollen, haben sich durchgesetzt.

Diese Posse um die Weitergabe bzw. das Verfassen von Protokollen im Gesprächskreis wird nur veranstaltet, um die aus dem Transparenzgesetz sich ergebende Verpflichtung zur Herausgabe von Protokollen, die seit Jahrzehnten geschrieben werden, auszuhebeln.

Und diese Posse wird veranstaltet vom rot/grünen Senat dieser Stadt, um die beabsichtigte Wirkung eines von ihm erlassenen Gesetzes zu untergraben.

Bei dem Ständigen Gesprächskreis Moorburg handelt es sich um eine Einrichtung der Executive, die dem Kontrollrecht der Bürgerschaft unterliegt und unter das Transparenzgesetz fällt.
Damit all das wegfällt wird von der Wirtschaftsbehörde und der HPA behauptet, der Gesprächskreis gehöre nicht zur Executive, sondern sei „eine Gemeinschaft Moorburger Bürger“.
Es ist eine verfassungsrechtlich bedenkliche Aktion, wenn die Wirtschaftsbehörde und die HPA daran arbeiten, den Gesprächskreis aus der Executive zu lösen, um ein Gesetz auszuhebeln.

Zu den Fakten:
Der Senat hat 1998 die Bürgerschaft in einer Drucksache (16/2285) von der Einrichtung des Gesprächskreises unterrichtet. Er teilt dort unter anderem mit, dass die Wirtschaftsbehörde für dies Gremium federführend ist und an den Moderator eine Aufwandsentschädigung zahlt.
Er setzt damit eine Koalitionsvereinbarung der damaligen rot/grünen Koalition um.
Einige Monate später unterrichtet er in einer weiteren Drucksache (16/4511) ausführlich und detailliert die Bürgerschaft über die Arbeit des Gremiums. Zu dieser Drucksache gab es im Oktober 2000 in der Bürgerschaft eine Plenardiskussion ( Plenarprotokoll 16/83), in der mehrere Abgeordnete sich zum Ständigen Gesprächskreis und dessen Arbeit äußerten (Plenarprotokoll s. unten).
Im Jahr 2014 beantwortet er eine Schriftliche Kleine Anfrage (20/11903) des Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks aus der Fraktion der GRÜNEN, in der dieser eine Menge detaillierter Fragen zum Gesprächskreis stellt.
Dieser Informationspflicht gegenüber der Bürgerschaft, die sich aus der Verfassung ergibt, kommt der Senat nur nach, weil er davon ausgeht, dass der Ständige Gesprächskreis dem Kontrollrecht der Bürgerschaft unterliegt und damit Teil der Executive ist.
Wäre dies nicht der Fall, würde er es nicht tun.

Auch die Gründung des Gremiums geht auf die Verwaltung zurück.
Die Einladung zur ersten Sitzung kam von der Wirtschaftsbehörde, und auf der Gründungssitzung wurde unter anderem beschlossen, dass es zu den Aufgaben des Moderators gehört, Protokolle zu erstellen und zu verteilen und Ergebnisse an die Wirtschaftsbehörde weiterzugeben.
Alles so, wie es sich für eine Einrichtung der Executive gehört.

Diese Dinge ändern sich fundamental, nachdem ich auf Basis des Transparenzgesetzes 2015 die Herausgabe von Protokollen beantrage.

Diese Herausgabe wird zunächst abgelehnt, weil dies angeblich der vertrauensvollen Gesprächskultur schade.
Die Wirtschaftsbehörde behauptet jetzt plötzlich, entgegen der Gründungsgeschichte und der Informationspraxis des Senats an die Bürgerschaft, der Gesprächskreis sei nicht Teil der Executive und sie sei nicht federführend.
Und für die HPA ist er gar ein „Gremium Moorburger Bürger“ und falle somit nicht unter das Transparenzgesetz.
Erst mit Hilfe des Transparenzbeauftragten gelingt es mir nach langem Hin und Her, die Herausgabe von Protokollen zu erreichen.
Als Reaktion darauf beschließt der Gesprächskreis dann im November 2016, keine Protokolle mehr zu schreiben.
Was bei genauer Betrachtung nicht ganz korrekt ist.
Es wird lt. Mitteilung der HPA beschlossen, dass die HPA zukünftig keine Protokolle mehr schreibt, und aus dem Protokollverteiler gestrichen wird.
Da das Transparenzgesetz nur greift, wenn Protokolle den offiziellen Stellen vorliegen, hat man intern die Verbindung der offiziellen Stellen mit dem Protokoll gekappt.
Zukünftig macht ein Moorburger Mitglied des Gesprächskreises eine Mitschrift, die als Protokoll angesehen wird und auf deren Richtigkeit sich die Mitglieder verständigen.
Diese Mitschrift wird aber nicht an offizielle Stellen verteilt, insbesondere die Vertreter der Behörden und der HPA nehmen sie auf den Sitzungen nicht entgegen.
Sie liegt somit keiner offiziellen Stelle vor, sie verbleibt im Gesprächskreis bei den Moorburger Mitgliedern.
Und weil der Gesprächskreis angeblich nicht zur Verwaltung gehört, greift auch gegenüber dem Gesprächskreis das Transparenzgesetz nicht.
Der Gesprächskreis wird auf diese Weise zu dem gemacht, was die HPA mal formuliert hat – einem „Gremium Moorburger Bürger“.

Das Transparenzgesetz ist damit erfolgreich ausgehebelt.

Und zwar vom rot/grünen Hamburger Senat.

Der Eingabenausschuß und der Transparenzbeauftragte haben bei der Frage der Protokollführung die Sichtweise der Wirtschaftsbehörde übernommen, der Gesprächskreis sei nicht Teil der Executive, und dies auch nicht hinterfragt.
Es wurde deshalb bisher nur die Frage untersucht, ob die im Gremium vertretenen Verwaltungsmitarbeiter zur Protokollführung verpflichtet sind, was jetzt abschließend verneint wird.
Interessanterweise von den Stellen, die diese ganze fragwürdige Veränderung der Struktur betreiben.

Die Frage, ob der Gesprächskreis Teil der Executive ist und als solcher zur Protokollführung verpflichtet ist, ist nicht abschließend geklärt.

Damit dies geschieht, werde ich die Gerichte anrufen…

Schreiben vom Eingabenausschuss, Januar 2018

Plenarprotokoll zur Mitteilung des Senats Juli 2000

Die Hintergründe im Ständigen Gesprächskreis

Es gab mal relativ klare Regeln, auf die sich alle im Ständigen Gesprächskreis verständigt hatten und die auch lange Zeit gut funktioniert haben. Aber schriftlich fixiert wurden sie nicht. Jetzt hat sich an der Struktur des Gremiums einiges fundamental verändert.

Der Gesprächskreis wurde vom Senat installiert und dessen Gründung wurde der Bürgerschaft in einer Drucksache des Senats zur Kenntnis gegeben. Die Wirtschaftsbehörde (BWVI) war federführend und sie zahlte an den Moderator eine Aufwandsentschädigung. Damit war für mich klar, dass der Gesprächskreis ein Gremium der Executive ist, was mir auch logisch erscheint. Die Abgeordneten der Bürgerschaft können wohl davon ausgehen, dass der Senat bei der Gründung eines solchen Gremiums im Rahmen der Executive handelt. Anderenfalls bräuchte/würde er die Bürgerschaft nicht informieren.

Mein Eindruck ist dass die BWVI, als die HPA selbstständig wurde, inoffiziell die Federführung an die HPA übertragen hat. Seitdem schreibt auch die HPA das Protokoll und die BWVI nimmt nicht mehr an den Sitzungen teil. Das hat zur Folge, dass der Gesprächskreis nicht mehr Teil der Executive sein kann/darf, weil es nicht zu rechtfertigen ist, wenn eine Gesellschaft öffentlichen Rechts die Federführung über eine Einrichtung der Executive hat. Entsprechend wird jetzt von der BWVI und der HPA behauptet, der Gesprächskreis gehöre nicht zur Executive bzw. Verwaltung und sei nicht richtig zuzuordnen, sondern „hänge irgendwo dazwischen“. Für die HPA ist er gar „ein Gremium Moorburger Bürger“, aber auf keinen Fall Teil der Executive. Folgerichtig behauptet die BWVI jetzt, entgegen den Angaben in der Drucksache des Senats, sie sei für das Gremium nicht federführend, sagt aber nicht, wer und ob überhaupt noch jemand federführend ist. Aber der Moderator bekommt weiterhin Geld von ihr. Die Struktur und damit auch die Regeln sind somit unklar. Ein Gremium, dass „irgendwo dazwischen hängt“ braucht sich um Regeln nicht zu kümmern. Es unterliegt keiner parlamentarischen Kontrolle und braucht keine Öffentlichkeit herzustellen, was durchaus im Interesse der HPA liegt.

Als mir zugetragen wurde, dass die Bürgervertreter im Gesprächskreis jetzt von den Mitgliedern des Gesprächskreises mehrheitlich bestimmt und auf der Bürgerversammlung von dieser nur noch „bestätigt“ werden, habe ich den Moderator um Auskunft darüber gebeten, wie jetzt im Gesprächskreis die Regeln sind. Er konnte/wollte mir keine Auskunft geben. Er wollte von mir wissen, wofür ich diese Angaben brauche und er war der Meinung, er brauche keine Auskunft geben, weil ich ja die Regeln kennen würde. Er hat mich dann an Manfred Brandt verwiesen, der mir Auskunft geben könne. Der Gesprächskreis pflege mit ihm ein vertrauensvolles Verhältnis. Und damit er umfassend über mein Begehren informiert ist, hat er meinen gesamten e-mail Verkehr mit ihm an diesen weitergeleitet. Das Problem ist: Manfred Brandt ist seit Jahren nicht Mitglied des Gesprächskreises! So etwas nenne ich Willkür! Als ich mich über diese Verfahrensweise beschwert habe, wurde diese Weitergabe meiner e-mails an einen Außenstehenden von den zuständigen Stellen als „interne Delegation“ eingestuft und so etwas sei nicht zu beanstanden.

Diese fatale inoffizielle Veränderung der Struktur, die den Gesprächskreis von der Executive löst und die HPA ins Zentrum setzt, wird leider von den mit der Protokollfrage befaßten Stellen übernommen bzw. nicht hinterfragt. Der Eingabenausschuß und der Transparenzbeauftragte gehen beide davon aus und folgen der Einschätzung der BWVI, dass der Gesprächskreis nicht Teil der Executive bzw. der Verwaltung ist. Also irgendwas anderes, aber was genau wird nicht gesagt. Und diese Sicht scheint sich auf breiter Basis etabliert zu haben. Es ist in der jetzigen rot/grünen Koalitionsvereinbarung formuliert, dass der Gesprächskreis gebeten werde, seine Protokolle zu veröffentlichen. Ein Vertreter der HPA hat dann auf einer Sitzung gefragt, ob denn der Gesprächskreis dieser Bitte Folge leisten werde. Das wurde abgelehnt und dieser Ablehnung wurde noch eins draufgesetzt, indem die Protokollführung eingestellt wurde. Und ein solches Verhalten wird auf der politischen Ebene offenbar mindestens hingenommen und hat damit zwangsläufig eine Hinnahme der von mir geschilderten Veränderung in der Struktur zur Folge. Würde der Gesprächskreis als Teil der Executive angesehen, was er faktisch ist, könnte er sich nicht leisten, einer Bitte des Senats nicht nachzukommen. Er wäre mindestens in Bezug auf die Protokollführung weisungsgebunden. Hier muss dringend Klarheit geschaffen werden. Der Status des Gesprächskreises als Teil der Executive muss festgestellt werden. Es muss wieder klar sein, dass die BWVI federführend ist und es müssen klare und demokratische Regeln für die Bürgervertreter her. Die Frage der Protokollführung regelt sich dann fast von selbst…

Der Transparenzbeauftragte befaßt sich in seinem Tätigkeitsbericht mit dem Ständigen Gesprächskreis

„Transparenz ist gerade für diese Formen bürgerschaftlichen Engagements, die von öffentlichen Stellen unterstützt und gefördert wird und Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft betreffen von hoher Bedeutung.“

„Auch wenn die Weigerung sämtlicher beteiligter Verwaltungsmitarbeiter, Protokolle über diese Treffen zu erstellen, wohl rechtswidrig gewesen sein dürfte, so hat der HmbBfDI hiergegen keine Handhabe, da seine Kontrollkompetenz auf das Transparenzgesetz begrenzt ist.“

Diese Sätze finden sich im Tätigkeitsbericht 2017 des Hamburgischen Transparenzbeauftragten, der sich dort ausführlich und umfassend mit dem Versuch des Gesprächskreises befaßt, keine Protokolle herauszugeben bzw. diese überhaupt zu verfassen.
Rechtswidriges Verhalten und Willkür haben sich dort breit gemacht.
Im Rahmen dieses Gremiums übt die HPA nach Gutsherrenart Herrschaft aus. Das Hafenerweiterungsgebiet, und damit Moorburg, sind deren Hoheitsgebiet.
Ich selbst habe erlebt, wie die HPA, und nicht etwa die zuständige Behörde, über die rechtswidrig verkürzte Vergabe einer Baugenehmigung entschieden hat. Erst mit Hilfe des Wirtschaftssenators konnte die Situation ordentlich geregelt werden.
Damit solche Machenschaften nicht ans Tageslicht kommen können, soll die Öffentlichkeit fern gehalten und sollen keine Protokolle geschrieben werden.
Aber es klappt nicht immer, wie man hier sehen kann.
Bisweilen gilt: Wer die Öffentlichkeit fern halten will, gerät in deren Fokus…

Taetigkeitsbericht Transparenzbeauftragter 2017

 

Eingabenausschuss und Bürgerschaft empfehlen Protokollführung

Endlich, nach siebeneinhalb Monaten hab ich jetzt eine Antwort vom Eingabenausschuß auf meine Eingabe in Bezug auf die Weigerung vom Ständigen Gesprächskreis Moorburg, Protokolle zu schreiben, um so eine Öffentlichkeit zu unterbinden.

So wie ich das sehe, wird es in Zukunft wieder Protokolle geben, mindestens von den am Gremium beteiligten Behörden, aus denen Bürger ersehen können, was in diesem Gremium besprochen wird.
Ich gehe davon aus, dass es geläufige Praxis ist, dass der Senat eine Empfehlung des Eingabenausschußes bzw. der Bürgerschaft auch umsetzt.
Zwei wichtige Fragen sind vom Ausschuß leider nicht behandelt worden:

1. Wenn der Senat in einer Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft diese von der Installation eines Gremiums in Kenntnis setzt und im Petitum der Drucksache die Bürgerschaft bittet, von der Einrichtung des Gesprächskreises Kenntnis zu nehmen, sollte die Bürgerschaft darauf vertrauen können, dass diese Einrichtung von Seiten des Senats im Rahmen der Executive geschieht. Nur die Installation eines Gremiums innerhalb dieses Rahmens wäre es wert, der Bürgerschaft mitgeteilt zu werden. Wie kann es sein, dass der Senat die Bürgerschaft über die Errichtung eines Gremiums informiert, dass sich nach Meinung der Wirtschaftsbehörde angeblich selbst organisiert und nicht zur Verwaltung gehört und nach Meinung der HPA ein Gremium Moorburger Bürger ist ?

2. Federführend für den Gesprächskreis soll lt. Drucksache des Senats die Wirtschaftsbehörde sein.
Und in der Drucksache 16/4511 teilt der Senat der Bürgerschat mit: „Unter Federführung der Wirtschaftsbehörde sind die in den vergangenen Jahren von den Koalitionspartnern getroffenen Vereinbarungen konsequent umgesetzt und verschiedene Maßnahmen eingeleitet worden.“
Damit ist bestätigt, dass es sich um eine dauerhafte Federführung handelt, die auch bisher nicht offiziell beendet wurde. Und eine dauerhafte Federführung einer Behörde wäre ein starkes Indiz dafür, dass der Gesprächskreis eine Einrichtung der Executive ist.
Diese Frage der Federführung wurde nicht geklärt.

Beide Punkte zeigen aus meiner Sicht eindeutig, dass der Gesprächskreis ein Gremium der Executive ist, was auf groteske Weise bestritten wird.
Wäre das geklärt und bejaht worden, hätte auch zwangsläufig eine Verpflichtung DES GESPRÄCHSKREISES zur Protokollführung bestanden. Der Senat hätte gegebenenfalls dem Gesprächskreis als einer Einrichtung der Executive eine entsprechende Anweisung erteilen können.
Vom Eingabenausschuß sind diese Fragen leider nicht aufgegriffen worden, aus welchen Gründen auch immer.

Schreiben vom Eingabenausschuss September 2017

Pressemitteilung der NEUE LIBERALE

Hier die PM der NEUE LIBERALE (verfaßt von Isabel Wiest) zum Versuch des Gesprächskreises, das Transparenzgesetz auszuhebeln…

Geheimniskrämerei und Intransparenz in Moorburg

Ständiger Gesprächskreis ohne “parlamentarische” Kontrolle?

1998 wurde der “ständige Gesprächskreis Moorburg” gegründet. Seine Aufgabe soll unter anderem der Informationsfluss zwischen Bürgern/Bürgerinnen und Verwaltung über Themen wie Bausubstanz, Besiedelung, Jugendarbeit, Infrastrukturverbesserungen, Kirchenbelange und Umweltschutz sein. Der Gesprächskreis dient damit der Artikulierung und Wahrung der Belange der örtlichen Bevölkerung und soll Transparenz und Bürgernähe befördern. Laut Aussage des Senats wurden die Belange der örtlichen Bevölkerung immer durch 24 Vertreter sowie je einen Vertreter der jeweiligen Fraktionen aus der Bezirksversammlung Harburg wahrgenommen. Um Information über Arbeit und Ergebnisse dieses Gesprächskreises zu erhalten, hatte die Neue Liberale Fraktion eine Anfrage an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) gestellt. Gefragt wurde unter anderem nach einer Teilnehmerliste, nach Ergebnissen der Sitzungen, der Einsichtsmöglichkeit in Protokolle, möglicherweise eingeladenen Fraktionen und Aktenlegungs- und Dokumentationspflichten.

Dazu die Neuen Liberalen:

“Die Antwort der BWVI, die auf Grund von Auskünften, der Hamburg Port Authority AÖR (HPA) erfolgte, macht mehr als stutzig. Eine Teilnehmerliste liegt der HPA angeblich nicht vor. Sehr erstaunlich finden wir auch, dass es der HPA offensichtlich nicht einmal der Mühe wert war, den von ihnen im Jahr 1999 noch aus einem Haushaltstitel (Sammeltitel für Plafondmaßnahmen) bezahlten Moderator, zum Zwecke der Beantwortung einmal persönlich zu befragen. Umso seltsamer, dass die HPA nun sogar behauptet, der Moderator würde keine Vergütung mehr erhalten.”

“Aber es geht weiter: Beschlüsse wurden ebenfalls keine gefasst. Aktenlegungs- und Dokumentationspflichten existieren angeblich nicht. Wer zu den Sitzungen eingeladen wird, ist der HPA ebenfalls nicht bekannt. Ergebnisse können nirgends eingesehen werden. Irgendein Mitglied des Gesprächkreises führt laut der Antwort eine Mitschrift für sich selbst, diese wird aber weder veröffentlicht, noch unter den Mitgliedern verteilt, und der HPA liegt diese Mitschrift ebenfalls nicht vor. Es gibt kein formales Protokoll, satzungsgemäß ist dessen Erstellung auch nicht vorgesehen, so dass auch über dessen Richtigkeit nicht beschlossen wird. Offenbar wird ein großes Geheimnis darum gemacht, welche Mitglieder der Bezirksversammlung in diesem HPA Gremium ihre “parlamentarische” Kontrolle ausüben dürfen. Vertreter der Neuen Liberalen wurden jedenfalls zu keiner einzigen Sitzung des Gesprächskreises Moorburg eingeladen.”

“Vor drei Jahren war die HPA offensichtlich noch besser informiert, was in diesem Gremium passiert. In einer Antwort des Senats von 2014 wusste sie noch recht genau, wer alles eingeladen war, und wer an den Sitzungen teilgenommen hatte. Warum dieser Informationsfluss zwischen HPA, BWVI, Fraktionsvertretern und Bürgern offensichtlich neuerdings so gestört ist, würden wir gern erfahren“, so Isabel Wiest von den Neuen Liberalen. Wiest weiter: „Wer Tranzparenz und Bürgernähe in einem Bereich befördern will, in dem es um komplizierte Sachstände zu Hafenerweiterung, A 26, Baggergut Deponien, Flüchtlingsunterbringung und SAGA Immobilien geht, der sollte in einem Bürgerbeteiligungsgremium keinen völlig intransparenten “Closed Shop” etablieren. Wir gehen davon aus, dass Herr Meinke als Moderator des Gesprächkreises uns zur nächsten Sitzung am 16. Mai ebenfalls einladen wird“.

Anfrage in der Bezirksversammlung Harburg zum Gesprächskreis

Die Fraktion der NEUE LIBERALE in der BV Harburg hatte eine Anfrage zum Ständigen Gesprächskreis gestellt, und jetzt die Antwort erhalten. Der Link dazu findet sich unten.
Vorweg: Die Antworten auf die Fragen wurden von der Wirtschaftsbehörde und der HPA erteilt.
Sie geben nur deren Sicht der Dinge wieder, und sind gerade deswegen sehr interessant.
Es sind nämlich auf ziemlich auffällige Weise Nicht-Antworten.
Und sie sind zum Teil falsch.
Es wird auf Seite 3, zu 3. und 4., behauptet, der Moderator erhalte keine Vergütung.
Gleichzeitig wird auf die Drucksache 20/11903 (SKA der GRÜNEN) verwiesen, in der aber eine Vergütung bestätigt wird.
Dort heißt es: „Die damalige Behörde für Wirtschaft und Arbeit (heute Behörde für Wirtschaft, Verkehr und lnnovation), dort das damalige Amt Strom- und Hafenbau (heute HPA) und seit Gründung der HPA im Jahr 2005 die HPA hat eine Aufwandsentschädigung des Moderators (Porto-, Fahrt-, Computerkosten u.ä.) übernommen. Derzeit beträgt diese Aufwandsentschädigung 125 € pro Monat.“
Insgesamt ein Beleg dafür, mit welcher Vehemenz die Wirtschaftsbehörde und die HPA sich dagegen wehren, dass Transparenzgebot des Transparenzgesetzes für den Ständigen Gesprächskreis Moorburg zu erfüllen.

Wie direkt und intensiv dies versucht wird, kann man an der folgenden Antwort erkennen. Das Gesetz greift erst, wenn ein Protokoll einer Behörde oder einem öffentlichen Unternehmen vorliegt. Die privaten Notizen der Bürgervertreter unterliegen nicht dem Transparenzgesetz und darauf hat niemand von außerhalb Zugriff. Antwort: „Ein Moorburger Mitglied des Gesprächskreises führt jeweils eine Mitschrift. Die Mitschrift wird für eigene Zwecke erstellt und wird weder veröffentlicht noch unter sämtlichen Mitgliedern verteilt. Der HPA liegt diese Mitschrift nicht vor. Darüber hinaus gibt es kein formales Protokoll, das satzungsgemäß erstellt und über dessen Richtigkeit beschlossen wird. Alle Anfragen und Antworten an Dritte laufen über den Moderator.“

Es drängt sich die Frage auf, warum das Erstellen von privaten Notizen eines einzelnen Bürgervertreters überhaupt im Rahmen des Gremiums beschlossen wird. Es kann gut sein, dass diese Notizen doch für das Gremium insgesamt bindende Wirkung haben, aber nicht verteilt werden, weil sonst das Transparenzgesetz greifen würde.
Und es ist leider so, dass die HPA bei dieser Geheimniskrämerei von den Bürgervertretern im Gremium, die nicht abgewählt werden können, unterstützt wird…

Schriftliche Anfrage NEUE LIBERALE in der Bezirksversammlung, Maerz 17, 20-2167.01

Der Eingabenausschuß der Bürgerschaft ist eingeschaltet

Ich habe vor einiger Zeit den Eingabenausschuß der Hamburgischen Bürgerschaft eingeschaltet, um eine weitere Protokollführung des Ständigen Gesprächskreises zu erreichen.

Hier meine Eingabe:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es gibt in Moorburg den „Ständigen Gesprächskreis Moorburg“, der 1998 im Rahmen eines rot-grünen Koalitionsvertrages beschlossen wurde, damit zwischen der Verwaltung und den Bürgern Moorburgs „örtliche Belange erörtert“ werden können.

Auch soll er eine Funktion als Informationsmedium zwischen den Bürgern und der Verwaltung ausüben.

Er wurde vom Senat installiert und der Bürgerschaft in zwei Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft zur Kenntnis gebracht (siehe beigefügte Dateien). Die Vertreter der Behörden und öffentlichen Unternehmen nehmen ihre Aufgaben im Rahmen ihrer Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisse wahr und werden nach meiner Kenntnis in dem Rahmen auch entlohnt, die in der Bezirksversammlung Harburg vertretenen Parteien dürfen jeweils einen Vertreter entsenden und der Moderator bekommt eine Aufwandsentschädigung von der Wirtschaftsbehörde, die ebenfalls lt. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft die Federführung für das Ganze hat.

Und diese Federführung ist lt. Mitteilung des Senats dauerhaft und nicht etwa nur auf die Gründungssitzung beschränkt.

Damit ist für mich klar, dass der Gesprächskreis eine Einrichtung der Executive ist, die den in Hamburg per Gesetz ausdrücklich formulierten Willen nach Transparenz zu erfüllen hat.

Die Protokolle des Gremiums unterliegen einer Verpflichtung zur Herausgabe nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz.

Zu meinem Erstaunen muss ich allerdings feststellen, dass sich der Ständige Gesprächskreis mit Händen und Füßen dagegen wehrt, diese Verpflichtung zur Transparenz zu erfüllen.

Die Sitzungen sind nicht öffentlich, und das Gremium hat zunächst auf seiner Sitzung im Februar 2015 per Beschluss den Teilnehmern untersagt, Protokolle weiterzugeben und der Moderator, Herr Peter Meinke, wurde beauftragt mich aufzufordern, die von mir bereits auf meinem Blog veröffentlichten Protokolle aus dem Internet zu löschen.

Auf der Sitzung im September 2015 hat das Gremium es abgelehnt, der in der jetzigen rot-grünen Koalitionsvereinbarung beschlossenen Bitte des Senats nachzukommen, seine Protokolle zu veröffentlichen.

Damit hatte sich die Koalitionsvereinbarung erledigt.

Mit Hilfe des Transparenzbeauftragten hatte ich es nach einigem Hin und Her erreicht (siehe beigefügte Datei), dass mir die Protokolle ab der Sitzung vom November 2015 von der HPA, die diese auch schreibt, ausgehändigt werden.

Die Protokolle vor dem September 2015 befinden sich in meinem persönlichen Besitz, ich war seit der Gründung viele Jahre Mitglied in dem Gremium.

Bemerkenswert ist, dass die Wirtschaftsbehörde es bestreitet, die Federführung des Gremiums innezuhaben (siehe beigefügte Datei) und die HPA der Meinung ist, der Gesprächskreis sei „eine Gemeinschaft Moorburger Bürger“ (siehe beigefügte Datei).

Die Protokolle und weitere Unterlagen und Schriftverkehr zur Transparenz am Ständigen Gesprächskreis können auf meinem Blog unter www.moorburgundmehr.de, unter dem Punkt Protokolle/Unterlagen Gesprächskreis, eingesehen werden.

Bis zur Sitzung im September 2016 habe ich Protokolle erhalten, aber danach werde ich keine mehr bekommen.

Denn der Gesprächskreis hat auf dieser Sitzung beschlossen, KEINE PROTOKOLLE MEHR ZU SCHREIBEN.

Den Teilnehmern wurde empfohlen, sich in Zukunft private Notizen zu machen.

Der Moderator, Herr Meinke, hat mir dazu per mail am 7. Dezember 2016 folgendes mitgeteilt:

„Sehr geehrter Herr Böhrnsen,

es ist richtig, dass HPA keine Protokolle mehr schreibt. Auch die anderen Behördenvertreter schreiben keine Protokolle, sodass in den einzelnen Behörden auch keine Niederschriften mehr vorliegen. Die gewählten Mitglieder aus Moorburg fertigen für sich Mitschriften an. Da der Gesprächskreis bei seiner Gründung Vertraulichkeit beschlossen hat, werden diese auch nicht an die Behörden und Abgeordneten weitergegeben. Jeder kann für sich das mitschreiben, was er für wichtig hält.“

Es trifft nicht zu, dass der Gesprächskreis bei seiner Gründung Vertraulichkeit beschlossen hat. Er hat aber beschlossen, dass zu den Aufgaben des Moderators das „Sicherstellen und Verteilen der Protokolle“ gehört.

Das Gründungsprotokoll kann auf meinem Blog unter „Protokolle/Gründung Mai 1998“ eingesehen werden.

Aus meiner Sicht wird hier mit einem Taschenspielertrick versucht, das Transparenzgesetz auszuhebeln und sich nicht nur einer gesetzlichen Verpflichtung zu entziehen, sondern auch seiner vom Senat gesetzten Aufgabe, ein Informationsmedium bzw. ein Verbindungsglied zwischen den Bürgern und der Verwaltung zu sein.

Die Bürger des Ortes haben so keine Möglichkeit, sich aus erster Hand über die Arbeit des Gremiums zu informieren und die Art von Kontrolle durchzuführen, die in einem demokratischen Gemeinwesen selbstverständlich sein sollte.

Ich gehe davon aus, dass

–  der Ständige Gesprächskreis eine Einrichtung der Executive ist

–  die Wirtschaftsbehörde weiterhin die Federführung des Gremiums innehat

–  mindestens die am Gesprächskreis teilnehmenden Behörden einer Verpflichtung zur Aktenlegung bzw. Dokumentation ihrer Tätigkeit unterliegen und somit nicht nur aus dem Gründungsprotokoll heraus eine Verpflichtung zur Protokollführung besteht

–  die Wirtschaftsbehörde als federführende Institution dem Transparenzgesetz unterliegt und somit zur Herausgabe von Protokollen des Gesprächskreises verpflichtet ist. Sollte sie keine Protokolle vorliegen haben, so gehört es zu ihren Aufgaben, sich diese zu besorgen

Ich hoffe sehr, dass es Ihnen möglich ist zu erreichen, dass der Ständige Gesprächskreis Moorburg wieder Protokolle schreibt und diese in Zukunft allen interessierten Personen auf Anfrage zugesendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Böhrnsen

Die Arbeitsweise dieses Ausschußes wird auf der homepage der Bürgerschaft wie folgt beschrieben:

„Nachdem Ihre Eingabe eingegangen ist, wird ein Mitglied des Eingabenausschusses zum Berichterstatter für Ihre Eingabe bestimmt. Er trägt dem Ausschuss Ihren Fall vor. Zugleich bittet der Eingabenausschuss den Senat, zu Ihrer Eingabe Stellung zu nehmen. Dafür hat der Senat vier bzw. sechs Wochen Zeit.

Nach vier bzw. sechs Wochen trifft die Stellungnahme des Senats zu Ihrer Eingabe ein.

Juristinnen und Juristen sowie Sachbearbeiterinnen des Eingabendienstes, die den Eingabenausschuss betreuen, begutachten Ihren Fall und schlagen dem Ausschuss in einer schriftlichen Stellungnahme eine Entscheidung oder die weitere Verfahrensweise vor.

In einer der nächsten Sitzungen des Eingabenausschusses trägt der Berichterstatter dem Ausschuss Ihr Anliegen mündlich vor und unterbreitet den anderen Abgeordneten seinen Entscheidungsvorschlag. Der Ausschuss diskutiert darüber und stimmt dann ab. Der Eingabenausschuss tagt in nichtöffentlicher Sitzung und vereinbart Verschwiegenheit.

Die Entscheidungen des Eingabenausschusses werden in Berichten zusammengefasst und der Bürgerschaft als Empfehlung vorgelegt. Die Bürgerschaft beschließt abschließend über Ihre Eingabe. Im Falle einer positiven Entscheidung ist dies jedoch noch nicht das letzte Wort.

Empfiehlt die Bürgerschaft dem Senat im Zusammenhang mit Ihrer Eingabe ein bestimmtes Vorgehen, ist der Senat verpflichtet, zu berichten, was er daraufhin getan hat.

Die Vorsitzende des Eingabenausschusses teilt Ihnen die Entscheidung der Bürgerschaft schriftlich mit. Damit ist das Eingabeverfahren abgeschlossen.“

 

Transparenzgesetz wird vom Gesprächskreis bewußt ausgehebelt

Ich habe den Moderator des Gesprächskreises, Herrn Meinke, angeschrieben und ihn gefragt, wie denn das jetzt ist mit den Protokollen des Gesprächskreises.
Seine Antwort (s. unten) ist sehr aufschlußreich und offenbart, dass die Mitglieder des Gremiums bewußt handeln (Behördenvertreter und Bürgervertreter), um das Transparenzgesetz auszuhebeln. Auch Abgeordnete sollen/dürfen nicht informiert werden. Ich als Bürger kann nach dem Transparenzgesetz keine Protokolle anfordern, wenn sie keiner Behörde vorliegen.
Es gibt übrigens diesen Beschluss zur Vertraulichkeit nicht, der angeblich bei der Gründung des Gremiums gefällt wurde. Vielmehr wurde dort als Aufgabe des Moderators unter anderem das „Sicherstellen und Verteilen der Protokolle“ beschlossen. Protokolle sollen also geschrieben werden.
Man kann sich das in dem Gründungprotokoll, unter dem Punkt „Protokolle“ und dann „Gruendung Mai 1998“, ansehen.

Aus der e-mail des Herrn Meinke vom 7.12.2016:

„Sehr geehrter Herr Böhrnsen,
es ist richtig, dass HPA keine Protokolle mehr schreibt. Auch die anderen Behördenvertreter schreiben keine Protokolle, sodass in
den einzelnen Behörden auch keine Niederschriften mehr vorliegen.
Die gewählten Mitglieder aus Moorburg fertigen für sich Mitschriften an. Da der Gesprächskreis bei seiner Gründung Vertraulichkeit beschlossen hat, werden
diese auch nicht an die Behörden und Abgeordneten weitergegeben.
Jeder kann für sich das mitschreiben, was er für wichtig hält.“