Schreibt Einwendungen zur A 26-Ost !

Unter dem Link unten kann man sich die gesamten Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren ansehen und herunterladen. Wer Einwendungen formulieren möchte kann das bis zum 18. April machen. Bis zu diesem Datum muss die Einwendung bei der Planfeststellungsbehörde eingegangen sein. Eine e-mail reicht da nicht, es muss postalisch zugestellt werden.  Näheres  unter dem Link.

http://www.hamburg.de/bwvi/np-aktuelle-planfeststellungsverfahren/8187386/a26-ost-abschnitt-6a/

Verlauf der A 26-Ost (Hafenquerspange)

Hier kann man sich die Skizzen zum Verlauf der A 26-Ost in dem Bereich anschauen, wie er im ersten Planfeststellungsverfahren behandelt wird.

Es ist der Bereich von der AS an der A 7 bis zum Moorburger Hauptdeich, also dort, wo die neue AS Hafen-Süd entstehen soll. Für die Moorburger besonders interessant ist der Plan 1, der den Bereich vom Brunnengebiet an der Ecke Moorburger Kirchdeich/Moorburger Hinterdeich bis zum Moorburger Hauptdeich anzeigt.

Es dauert ein bißchen, bis die Skizze vollständig geladen ist. Man sollte warten, bis der kleine drehende Kreis verschwunden ist, dann zeigt sich alles vollständig und klar. Auch bei einer Vergrößerung wird das Bild erst klar, wenn der Kreis verschwunden ist.

Ein Blick auf die Skizzen lohnt sich. Darauf ist der neue Verlauf der Landscheide und des Moorburger Hinterdeichs bis zum Moorburger Hauptdeich gut zu erkennen.

Nach den Unterlagen wäre der Hinterdeich Richtung Hauptdeich für den Verkehr, der dort jetzt stattfindet und den Moorburger Kirchdeich entlastet, nicht mehr nutzbar.

A 26-Ost, 1

A 26-Ost, 2

A 26-Ost, 3

 

Moorburg verliert Wohnraum

Hamburg braucht dringend Wohnraum, es werden bereits leerstehende private Immobilien durch Zwangsmaßnahmen der Stadt saniert und anschließend vermietet, aber Hamburg läßt stadteigenen Wohnraum in Moorburg verkommen bzw. widmet diesen um, um ihn anderweitig zu nutzen.
So verfährt die Stadt z. Zt. mit dem Haus Nehusweg 1, dass unter Denkmalschutz steht.
Die SAGA als Erbbauberechtigte beabsichtigt jetzt konkret, das Gebäude angeblich zu „sanieren“, es aber nicht als Wohnraum zu vermieten, sondern sie will es Bürgern zur Verfügung stellen, damit dort „Begegnung und kreativer Austausch“ stattfinden kann.
Das hört sich zunächst mal ganz toll an, Begegnung und Kreativität sind für jeden Stadtteil gut und sind positiv besetzt.
Aber hier liegt die Sache etwas anders.
Moorburg ist ein Ort mit nicht ganz 700 Einwohnern und hat bereits mehrere Stätten, die auf diese Weise genutzt werden bzw. werden könnten.

– Das gesamte ehemalige Gebäude der Grundschule in Moorburg wird vom „elbdeich e. V.“ genutzt um „eine lebendige Plattform für Kunst, Kultur, Musik, Sport, Spaß und Jugendarbeit“ zu schaffen. Dem Verein steht unter anderem die 150 qm große Pausenhalle der Schule für Veranstaltungen zur Verfügung. Er wird über Kulturmittel des Bezirks gefördert.

– Der Schützenhof „Moorkathen“ als tradierter Ortstreffpunkt im weitesten Sinne besteht zwar noch, wird aber von der SAGA nicht saniert und wird kaum genutzt. Es gibt dort unter anderem einen großen Saal für mehrere hundert Personen.
Er wird aber schon seit längerem nicht mehr als Gaststätte oder Treffpunkt o. ä. betrieben, sondern dient den jeweiligen Pächtern im wesentlichen zur Vermietung von Unterkünften.

– Es kommen noch die Möglichkeiten im Restaurant „Wasserturm“ und im Gemeindehaus hinzu.

Und jetzt soll ein weiteres großes Gebäude hinzukommen, dass als „Treffpunkt“ im weitesten Sinn dienen soll.
Ich bin schon zu lange mit der besonderen Situation des Ortes befaßt um mir nicht sicher zu sein, dass hier trickreich versucht wird, eine notwendige Sanierung eines Gebäudes zu vermeiden und gleichzeitig den Eindruck zu erwecken, dass das aus positiven Gründen geschieht.
Denn eine wirkliche Sanierung wird nicht stattfinden, dann könnte das Gebäude auch zu Wohnzwecken vermietet werden, sondern hier soll etwas zurechtgeflickt werden für eine Nutzung, die der Ort nicht in diesem Ausmaß braucht.

Wenn die SAGA es ernst meint mit einem weiteren Treffpunkt, sollte sie den „Moorkathen“ sanieren und als Treffpunkt für alle zur Verfügung stellen, was sie aber schon seit vielen Jahren nicht macht.

Was der Ort braucht ist Wohnraum !!
Und er kann auf dem Gebiet der Stadt ein attraktives Angebot machen. Er darf keinen Wohnraum mehr verlieren, weder durch Abriss noch durch Umnutzung !!
Es ist ein Skandal, dass dies bei stadteigenem Wohraum und einem städtischen Wohnungsunternehmen als Erbbauberechtigte, die über fast einen kompletten Ort verfügt, nicht in gebotenem Maße geschieht…

Flugblatt zur Nutzung als Treffpunkt

Flugblatt Nehusweg 1

Pressespiegel

http://www.harburg-aktuell.de/news/vermischtes/13461-noch-ein-treffpunkt-ist-moorburg-da-nicht-ueberversorgt.html

http://www.elbe-wochenblatt.de/cranz/lokales/wohnungsnot-aber-die-kate-steht-leer-d44785.html

Der Eingabenausschuß der Bürgerschaft ist eingeschaltet

Ich habe vor einiger Zeit den Eingabenausschuß der Hamburgischen Bürgerschaft eingeschaltet, um eine weitere Protokollführung des Ständigen Gesprächskreises zu erreichen.

Hier meine Eingabe:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es gibt in Moorburg den „Ständigen Gesprächskreis Moorburg“, der 1998 im Rahmen eines rot-grünen Koalitionsvertrages beschlossen wurde, damit zwischen der Verwaltung und den Bürgern Moorburgs „örtliche Belange erörtert“ werden können.

Auch soll er eine Funktion als Informationsmedium zwischen den Bürgern und der Verwaltung ausüben.

Er wurde vom Senat installiert und der Bürgerschaft in zwei Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft zur Kenntnis gebracht (siehe beigefügte Dateien). Die Vertreter der Behörden und öffentlichen Unternehmen nehmen ihre Aufgaben im Rahmen ihrer Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisse wahr und werden nach meiner Kenntnis in dem Rahmen auch entlohnt, die in der Bezirksversammlung Harburg vertretenen Parteien dürfen jeweils einen Vertreter entsenden und der Moderator bekommt eine Aufwandsentschädigung von der Wirtschaftsbehörde, die ebenfalls lt. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft die Federführung für das Ganze hat.

Und diese Federführung ist lt. Mitteilung des Senats dauerhaft und nicht etwa nur auf die Gründungssitzung beschränkt.

Damit ist für mich klar, dass der Gesprächskreis eine Einrichtung der Executive ist, die den in Hamburg per Gesetz ausdrücklich formulierten Willen nach Transparenz zu erfüllen hat.

Die Protokolle des Gremiums unterliegen einer Verpflichtung zur Herausgabe nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz.

Zu meinem Erstaunen muss ich allerdings feststellen, dass sich der Ständige Gesprächskreis mit Händen und Füßen dagegen wehrt, diese Verpflichtung zur Transparenz zu erfüllen.

Die Sitzungen sind nicht öffentlich, und das Gremium hat zunächst auf seiner Sitzung im Februar 2015 per Beschluss den Teilnehmern untersagt, Protokolle weiterzugeben und der Moderator, Herr Peter Meinke, wurde beauftragt mich aufzufordern, die von mir bereits auf meinem Blog veröffentlichten Protokolle aus dem Internet zu löschen.

Auf der Sitzung im September 2015 hat das Gremium es abgelehnt, der in der jetzigen rot-grünen Koalitionsvereinbarung beschlossenen Bitte des Senats nachzukommen, seine Protokolle zu veröffentlichen.

Damit hatte sich die Koalitionsvereinbarung erledigt.

Mit Hilfe des Transparenzbeauftragten hatte ich es nach einigem Hin und Her erreicht (siehe beigefügte Datei), dass mir die Protokolle ab der Sitzung vom November 2015 von der HPA, die diese auch schreibt, ausgehändigt werden.

Die Protokolle vor dem September 2015 befinden sich in meinem persönlichen Besitz, ich war seit der Gründung viele Jahre Mitglied in dem Gremium.

Bemerkenswert ist, dass die Wirtschaftsbehörde es bestreitet, die Federführung des Gremiums innezuhaben (siehe beigefügte Datei) und die HPA der Meinung ist, der Gesprächskreis sei „eine Gemeinschaft Moorburger Bürger“ (siehe beigefügte Datei).

Die Protokolle und weitere Unterlagen und Schriftverkehr zur Transparenz am Ständigen Gesprächskreis können auf meinem Blog unter www.moorburgundmehr.de, unter dem Punkt Protokolle/Unterlagen Gesprächskreis, eingesehen werden.

Bis zur Sitzung im September 2016 habe ich Protokolle erhalten, aber danach werde ich keine mehr bekommen.

Denn der Gesprächskreis hat auf dieser Sitzung beschlossen, KEINE PROTOKOLLE MEHR ZU SCHREIBEN.

Den Teilnehmern wurde empfohlen, sich in Zukunft private Notizen zu machen.

Der Moderator, Herr Meinke, hat mir dazu per mail am 7. Dezember 2016 folgendes mitgeteilt:

„Sehr geehrter Herr Böhrnsen,

es ist richtig, dass HPA keine Protokolle mehr schreibt. Auch die anderen Behördenvertreter schreiben keine Protokolle, sodass in den einzelnen Behörden auch keine Niederschriften mehr vorliegen. Die gewählten Mitglieder aus Moorburg fertigen für sich Mitschriften an. Da der Gesprächskreis bei seiner Gründung Vertraulichkeit beschlossen hat, werden diese auch nicht an die Behörden und Abgeordneten weitergegeben. Jeder kann für sich das mitschreiben, was er für wichtig hält.“

Es trifft nicht zu, dass der Gesprächskreis bei seiner Gründung Vertraulichkeit beschlossen hat. Er hat aber beschlossen, dass zu den Aufgaben des Moderators das „Sicherstellen und Verteilen der Protokolle“ gehört.

Das Gründungsprotokoll kann auf meinem Blog unter „Protokolle/Gründung Mai 1998“ eingesehen werden.

Aus meiner Sicht wird hier mit einem Taschenspielertrick versucht, das Transparenzgesetz auszuhebeln und sich nicht nur einer gesetzlichen Verpflichtung zu entziehen, sondern auch seiner vom Senat gesetzten Aufgabe, ein Informationsmedium bzw. ein Verbindungsglied zwischen den Bürgern und der Verwaltung zu sein.

Die Bürger des Ortes haben so keine Möglichkeit, sich aus erster Hand über die Arbeit des Gremiums zu informieren und die Art von Kontrolle durchzuführen, die in einem demokratischen Gemeinwesen selbstverständlich sein sollte.

Ich gehe davon aus, dass

–  der Ständige Gesprächskreis eine Einrichtung der Executive ist

–  die Wirtschaftsbehörde weiterhin die Federführung des Gremiums innehat

–  mindestens die am Gesprächskreis teilnehmenden Behörden einer Verpflichtung zur Aktenlegung bzw. Dokumentation ihrer Tätigkeit unterliegen und somit nicht nur aus dem Gründungsprotokoll heraus eine Verpflichtung zur Protokollführung besteht

–  die Wirtschaftsbehörde als federführende Institution dem Transparenzgesetz unterliegt und somit zur Herausgabe von Protokollen des Gesprächskreises verpflichtet ist. Sollte sie keine Protokolle vorliegen haben, so gehört es zu ihren Aufgaben, sich diese zu besorgen

Ich hoffe sehr, dass es Ihnen möglich ist zu erreichen, dass der Ständige Gesprächskreis Moorburg wieder Protokolle schreibt und diese in Zukunft allen interessierten Personen auf Anfrage zugesendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Böhrnsen

Die Arbeitsweise dieses Ausschußes wird auf der homepage der Bürgerschaft wie folgt beschrieben:

„Nachdem Ihre Eingabe eingegangen ist, wird ein Mitglied des Eingabenausschusses zum Berichterstatter für Ihre Eingabe bestimmt. Er trägt dem Ausschuss Ihren Fall vor. Zugleich bittet der Eingabenausschuss den Senat, zu Ihrer Eingabe Stellung zu nehmen. Dafür hat der Senat vier bzw. sechs Wochen Zeit.

Nach vier bzw. sechs Wochen trifft die Stellungnahme des Senats zu Ihrer Eingabe ein.

Juristinnen und Juristen sowie Sachbearbeiterinnen des Eingabendienstes, die den Eingabenausschuss betreuen, begutachten Ihren Fall und schlagen dem Ausschuss in einer schriftlichen Stellungnahme eine Entscheidung oder die weitere Verfahrensweise vor.

In einer der nächsten Sitzungen des Eingabenausschusses trägt der Berichterstatter dem Ausschuss Ihr Anliegen mündlich vor und unterbreitet den anderen Abgeordneten seinen Entscheidungsvorschlag. Der Ausschuss diskutiert darüber und stimmt dann ab. Der Eingabenausschuss tagt in nichtöffentlicher Sitzung und vereinbart Verschwiegenheit.

Die Entscheidungen des Eingabenausschusses werden in Berichten zusammengefasst und der Bürgerschaft als Empfehlung vorgelegt. Die Bürgerschaft beschließt abschließend über Ihre Eingabe. Im Falle einer positiven Entscheidung ist dies jedoch noch nicht das letzte Wort.

Empfiehlt die Bürgerschaft dem Senat im Zusammenhang mit Ihrer Eingabe ein bestimmtes Vorgehen, ist der Senat verpflichtet, zu berichten, was er daraufhin getan hat.

Die Vorsitzende des Eingabenausschusses teilt Ihnen die Entscheidung der Bürgerschaft schriftlich mit. Damit ist das Eingabeverfahren abgeschlossen.“