Anfrage in der Bezirksversammlung Harburg zum Gesprächskreis

Die Fraktion der NEUE LIBERALE in der BV Harburg hatte eine Anfrage zum Ständigen Gesprächskreis gestellt, und jetzt die Antwort erhalten. Der Link dazu findet sich unten.
Vorweg: Die Antworten auf die Fragen wurden von der Wirtschaftsbehörde und der HPA erteilt.
Sie geben nur deren Sicht der Dinge wieder, und sind gerade deswegen sehr interessant.
Es sind nämlich auf ziemlich auffällige Weise Nicht-Antworten.
Und sie sind zum Teil falsch.
Es wird auf Seite 3, zu 3. und 4., behauptet, der Moderator erhalte keine Vergütung.
Gleichzeitig wird auf die Drucksache 20/11903 (SKA der GRÜNEN) verwiesen, in der aber eine Vergütung bestätigt wird.
Dort heißt es: „Die damalige Behörde für Wirtschaft und Arbeit (heute Behörde für Wirtschaft, Verkehr und lnnovation), dort das damalige Amt Strom- und Hafenbau (heute HPA) und seit Gründung der HPA im Jahr 2005 die HPA hat eine Aufwandsentschädigung des Moderators (Porto-, Fahrt-, Computerkosten u.ä.) übernommen. Derzeit beträgt diese Aufwandsentschädigung 125 € pro Monat.“
Insgesamt ein Beleg dafür, mit welcher Vehemenz die Wirtschaftsbehörde und die HPA sich dagegen wehren, dass Transparenzgebot des Transparenzgesetzes für den Ständigen Gesprächskreis Moorburg zu erfüllen.

Wie direkt und intensiv dies versucht wird, kann man an der folgenden Antwort erkennen. Das Gesetz greift erst, wenn ein Protokoll einer Behörde oder einem öffentlichen Unternehmen vorliegt. Die privaten Notizen der Bürgervertreter unterliegen nicht dem Transparenzgesetz und darauf hat niemand von außerhalb Zugriff. Antwort: „Ein Moorburger Mitglied des Gesprächskreises führt jeweils eine Mitschrift. Die Mitschrift wird für eigene Zwecke erstellt und wird weder veröffentlicht noch unter sämtlichen Mitgliedern verteilt. Der HPA liegt diese Mitschrift nicht vor. Darüber hinaus gibt es kein formales Protokoll, das satzungsgemäß erstellt und über dessen Richtigkeit beschlossen wird. Alle Anfragen und Antworten an Dritte laufen über den Moderator.“

Es drängt sich die Frage auf, warum das Erstellen von privaten Notizen eines einzelnen Bürgervertreters überhaupt im Rahmen des Gremiums beschlossen wird. Es kann gut sein, dass diese Notizen doch für das Gremium insgesamt bindende Wirkung haben, aber nicht verteilt werden, weil sonst das Transparenzgesetz greifen würde.
Und es ist leider so, dass die HPA bei dieser Geheimniskrämerei von den Bürgervertretern im Gremium, die nicht abgewählt werden können, unterstützt wird…

Schriftliche Anfrage NEUE LIBERALE in der Bezirksversammlung, Maerz 17, 20-2167.01

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