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Transparenzgesetz wird vom Gesprächskreis bewußt ausgehebelt

Ich habe den Moderator des Gesprächskreises, Herrn Meinke, angeschrieben und ihn gefragt, wie denn das jetzt ist mit den Protokollen des Gesprächskreises.
Seine Antwort (s. unten) ist sehr aufschlußreich und offenbart, dass die Mitglieder des Gremiums bewußt handeln (Behördenvertreter und Bürgervertreter), um das Transparenzgesetz auszuhebeln. Auch Abgeordnete sollen/dürfen nicht informiert werden. Ich als Bürger kann nach dem Transparenzgesetz keine Protokolle anfordern, wenn sie keiner Behörde vorliegen.
Es gibt übrigens diesen Beschluss zur Vertraulichkeit nicht, der angeblich bei der Gründung des Gremiums gefällt wurde. Vielmehr wurde dort als Aufgabe des Moderators unter anderem das „Sicherstellen und Verteilen der Protokolle“ beschlossen. Protokolle sollen also geschrieben werden.
Man kann sich das in dem Gründungprotokoll, unter dem Punkt „Protokolle“ und dann „Gruendung Mai 1998“, ansehen.

Aus der e-mail des Herrn Meinke vom 7.12.2016:

„Sehr geehrter Herr Böhrnsen,
es ist richtig, dass HPA keine Protokolle mehr schreibt. Auch die anderen Behördenvertreter schreiben keine Protokolle, sodass in
den einzelnen Behörden auch keine Niederschriften mehr vorliegen.
Die gewählten Mitglieder aus Moorburg fertigen für sich Mitschriften an. Da der Gesprächskreis bei seiner Gründung Vertraulichkeit beschlossen hat, werden
diese auch nicht an die Behörden und Abgeordneten weitergegeben.
Jeder kann für sich das mitschreiben, was er für wichtig hält.“

Gesprächskreis schreibt keine Protokolle mehr

Ich habe hier schon über den Ständigen Gesprächskreis Moorburg berichtet, der sich mit Händen und Füßen dagegen wehrt, die demokratische Grundregel von Öffentlichkeit für seine Arbeit herzustellen.
Der Gesprächskreis wurde 1998 im Rahmen eines rot-grünen Koalitionsvertrages beschlossen, damit dort zwischen der Verwaltung und den Bürgern Moorburgs „örtliche Belange erörtert“ werden können.
Er wurde vom Senat installiert und der Bürgerschaft zur Kenntnis gebracht. Die Vertreter der Behörden und öffentlichen Unternehmen nehmen ihre Aufgaben im Rahmen ihrer Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisse wahr und werden in dem Rahmen auch entlohnt, die in der Bezirksversammlung Harburg vertretenen Parteien dürfen jeweils einen Vertreter entsenden und der Moderator bekommt eine Aufwandsentschädigung von der Wirtschaftsbehörde, die ebenfalls die Federführung für das Ganze hat.
Damit ist für mich klar, dass der Gesprächskreis eine Einrichtung der Executive ist, die den in Hamburg ausdrücklich formulierten Willen nach Transparenz zu erfüllen hat.
Mit Hilfe des Transparenzbeauftragten (siehe unter „Unterlagen Gesprächskreis“ ) hatte ich es nach einigem Hin und Her erreicht, dass mir die Protokolle des Gesprächskreises von der HPA, die diese auch schreibt, ausgehändigt werden.
Bis zur Sitzung im September 2016 habe ich sie erhalten, aber danach werde ich keine mehr bekommen.
Denn der Gesprächskreis hat auf dieser Sitzung beschlossen, KEINE PROTOKOLLE MEHR ZU SCHREIBEN.
Den Teilnehmern wurde empfohlen, sich in Zukunft private Notizen zu machen.
17 Jahre lang hat es Protokolle gegeben, aber weil es dem Gesprächskreis nicht gefällt Öffentlichkeit herzustellen, und auf der Sitzung ist genau so argumentiert worden, werden jetzt keine Protokolle mehr geschrieben.
So plump scheint es einer Einrichtung der Executive möglich zu sein, das Transparenzgesetz auszuhebeln.
Damit ist es einem Gremium gelungen, dass unter anderem die Aufgabe hat, ein Verbindungsglied zwischen den Bürgern im Ort und der Verwaltung zu sein, zu einer geheimen Einrichtung zu mutieren.
Es lebe die hanseatische Transparenz…

Haus Nehusweg 1 ist akut gefährdet

Wer vom Moorburger Hauptdeich in den Moorburger Elbdeich einbiegt und nach Moorburg hineinfährt der hat, kurz nachdem er die Brücke über die Bahngleise hinter sich gelassen hat den Eindruck, in eine andere, längst vergangene Zeit einzutauchen.
Es sind drei uralte, markante Gebäude, die wie ein Eingangsportal nah beieinander stehen, die diesen Eindruck erzeugen.
Zwei Fachwerkhäuser am Moorburger Elbdeich und ein Fachwerkhaus am Nehusweg, etwas tiefer gelegen, bilden diese optische Visitenkarte, die wie zur Unterstützung von einer großen, alten Kastanie flankiert wird.
Alle drei Häuser sind im Eigentum der Stadt und bedürfen dringend einer Sanierung.
Und weil Moorburg im Rahmen der Hafenerweiterungsplanung des Senats immer noch abgerissen werden soll, kann man jetzt an diesem Gebäudeensemble erkennen, wie der systematische Verfall alter, markanter Gebäudesubstanz trotz gegenteiliger Äußerungen eingesetzt wird, um diese Zerstörungsabsicht des Senats umzusetzen.
Bereits eines dieser Gebäude, Moorburger Elbdeich 143, hat ein unklares Schicksal.
Eine Sanierung ist nach Aussage der SAGA unwirtschaftlich, es ist laut SAGA für eine Wohnnutzung nicht geeignet und steht bereits seit Jahren leer. Niemand weiß, was damit letztendlich geschehen soll.
Jetzt kommt als Haus mit unklarem Schicksal das etwas tiefer gelegene Gebäude am Nehusweg hinzu, dass im Gegensatz zu den anderen Gebäuden unter Denkmalschutz steht.
Es ist eine so genannte Großkate aus dem 18. Jahrhundert und weist eine bauliche Besonderheit auf, die man in einem Dorf wie Moorburg kaum vermuten würde.
Die Giebelwand des Hauses ist um 1880 nachträglich verputzt worden und über den Fenstern des Hauses befinden sich um die Ecken gezogene Stableisten, die aus der englischen Neugotik stammen und durch Karl-Friedrich Schinkel mit dem Schlossbau in Babelsberg bei Potsdam nach Deutschland eingeführt wurden.
Das Gebäude gehörte seit mehreren Generationen der Familie Bauer, die eine vor dem Deich gelegene Mühle betrieb, die so genannte Burgmühle. Nach der Flutkatastrophe 1962 wechselte dieser Betrieb nach Hausbruch und das Gebäude am Nehusweg wurde Mitte der 1970er Jahre an die Stadt verkauft. Die Hafenerweiterungsabsichten des Senats warfen schon ihre Schatten voraus.
Vor einigen Jahren gab es einen lokal begrenzten Brandschaden im Haus, die Mieter zogen aus und seitdem steht das Gebäude leer.

Die Stadt ist Eigentümer des Gebäudes, hat es aber wie alle anderen Gebäude in Moorburg 2015 an die SAGA auf der Grundlage von Erbbaurecht für 75 Jahre verkauft.
Dies wurde laut einer Drucksache des Senats unter anderem gemacht, um die Situation für eine Instandhaltung und Sanierung der Gebäude zu verbessern.
Damit sollte für die SAGA, die bisher nur der Verwalter für die stadteigenen Häuser war, eine weitgehende Investitionssicherheit hergestellt werden.
Bisher gab es für Sanierungen nur befristete Baugenehmigungen bis zum Jahr 2035.
Das hat zur Folge, dass es eine Entschädigung für die Aufwendungen mit befristeter Genehmigung nur gibt, wenn ein Abriss durch die Stadt vor 2035 erfolgt.
Kommt der Abriss nach 2035, gibt es keine Entschädigung, weil die befristet genehmigten Baumaßnahmen nach 2035 automatisch zu Schwarzbauten werden, für die es nach dem Gesetz keine Entschädigung geben kann.
Da die Sanierungskosten durch die Mieten, die insgesamt bis 2035 gezahlt werden, zurückgezahlt sein müssen, werden die Beträge die maximal für Sanierungen aufgewendet werden, immer kleiner, weil die Zeitspanne bis 2035 immer kleiner wird.
Unter anderem um diesen Mechanismus auszuhebeln wurde der SAGA das Erbbaurecht eingeräumt und die Stadt hat sich vertraglich verpflichtet, für Investitionen auch nach 2035 eine Entschädigung zu zahlen.
Damit ist die SAGA bei dem finanziellen Umfang von Sanierungen aktuell nicht mehr der bisherigen Beschränkung unterworfen.
Es kam im Ort die Hoffnung auf, dass sich die Situation gerade für die ältere und denkmalgeschützte Bausubstanz wesentlich verbessern würde, aber diese Hoffnung stellt sich jetzt als trügerisch heraus.
Obwohl die SAGA als Erbbauberechtigte einen besseren Investitionsschutz hat und die Kosten des Brandschadens durch eine Versicherung abgedeckt sind, erklärt die SAGA, dass aufgrund der hohen Kosten eine Wohnnutzung des Gebäudes nicht in Frage kommt.
Obwohl in der Stadt dringend Wohnraum gebraucht wird und in das Gebäude mindestens zwei Maisonetten-Wohnungen eingebaut werden könnten, empfiehlt die SAGA, dass durch einen Trägerverein eine kulturelle Nutzung vorangetrieben werden könnte.

Das ist ein offenes Angebot an die kulturelle Szene im Ort, die darin vielleicht eine attraktive Möglichkeit sieht, dass Gebäude für ihre Aktivitäten kostengünstig zu nutzen.
Aber es liegt in der Natur der Sache, dass dies weder eine akzeptable Lösung für das Haus noch für den Ort ist und die Gefahr besteht, dass diese Szene benutzt wird, um einen schleichenden Verfall von Bausubstanz zu befördern, der letztendlich zum endgültigen Exitus des Ortes führen soll.
Es war in den zurückliegenden Jahren immer Teil des so genannten Sanierungsprogrammes im Ort, auch Häuser abzureißen, deren Sanierung angeblich unwirtschaftlich war.
Und da es nach Abriss keinen Neubau geben darf machen sich die unbebauten Grundstücke im Ort inzwischen optisch stark bemerkbar und das Fehlen bestimmter Gebäude hat den Ort stark verändert.
Er hat schon eine ganze Menge alter, markanter Gebäude verloren, die stark das Ortsbild prägten.
Und jetzt droht der Verlust der Gebäude, die am Beginn des Elbdeiches dieses Eingangs-Ensemble bilden.
Der Ort ist auf dem Wege seinen Charakter, seine Eigenheiten und sein Gesicht zu verlieren.

Pressespiegel

http://www.taz.de/!5061734/

http://www.abendblatt.de/hamburg/harburg/article118763418/Trotz-Denkmalschutz-droht-der-Abriss.html

http://www.elbe-wochenblatt.de/neugraben/lokales/wird-moorburg-zugebaut-d34449.html

http://www.harburg-aktuell.de/news/vermischtes/5640-moorburg-anwohner-befuerchten-abriss-historischer-kate.html

Demokratie und Öffentlichkeit sind nicht trennbar

Es gibt in Moorburg seit 1998 den so genannten „Ständigen Gesprächskreis“. Dieses Gremium ist ein Kind der damaligen Rot-Grünen Koalition in Hamburg und wurde vom Senat installiert. Es soll lt. Koalitionsvereinbarung dazu dienen, örtliche Belange zu erörtern und wahrzunehmen und lt. Drucksache des Senats aus 1999 der „Artikulierung und Wahrung der Belange der örtlichen Bevölkerung sowie als Informationsmedium zwischen Bürger und Verwaltung“ dienen. Es sollen auch „die weiteren in der Koalitionsvereinbarung zur Sicherung der Lebensverhältnisse genannten Maßnahmen“ behandelt werden.

Dort waren bis vor Kurzem alle gewählten Mitglieder des Bürgergremiums „Runder Tisch Moorburg“, jeweils ein Vertreter aller im Ort befindlichen verfassten Institutionen (Kirchenvorstand, Kita, Vereine usw.), Vertreter aller mit dem Ort befassten Institutionen (HPA, SAGA, Finanzbehörde usw.) und jeweils ein Vertreter der in der Bezirksversammlung Harburg befindlichen Parteien vertreten. Federführend für das Ganze sollte die Wirtschaftsbehörde sein.

Die nötige Öffentlichkeit wurde dadurch hergestellt, dass auf den regelmäßig stattfindenden Bürgerversammlungen umfassend über die Arbeit im „Ständigen Gesprächskreis“ berichtet wurde. Und wenn es Differenzen gab die dies erforderte, wurde im Namen des „Runden Tisches“ die Presse informiert.

Der „Ständige Gesprächskreis“ kennt keine Öffentlichkeit mehr. Es gibt keinen Informationsfluss mehr zu den Bürgern oder gar darüber hinaus, und es soll ihn auch nicht geben. Laut Beschluß auf der Sitzung vom Februar 2015 lehnt der Gesprächskreis eine Veröffentlichung seiner Protokolle ab und hat den Teilnehmern ausdrücklich untersagt, Protokolle an Dritte weiterzugeben. Die offiziellen Stellen berufen sich dabei auf einen angeblichen Beschluss auf der Gründungssitzung 1998, der so aber nicht gefaßt wurde. Es wurde lediglich beschlossen, dass ausschließlich der Moderator im Namen des „Ständigen Gesprächskreises“ an die Öffentlichkeit tritt. So ist der fragliche Beschluss in der Gründungsversammlung zu verstehen, ich selbst habe an dieser Abstimmung teilgenommen. Nachdem ich mehrere Stellen angeschrieben und eine Öffentlichkeit für den „Ständigen Gesprächskreis“ einforderte, formuliert die Wirtschaftbehörde als federführende Stelle dazu folgendes: „Gerade diese einvernehmlich beschlossene Vertraulichkeit ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die positive Gesprächskultur in diesem Gesprächskreis und stellt seinen besonderen gewachsenen Wert dar.“ Der Senat schließt sich in seiner Stellungnahme dieser Sichtweise an.

Diese Begründung ist aus meiner Sicht nichts weiter als eine hohle Formel.

Dieser Anspruch auf Vertraulichkeit hat keine sachliche Grundlage, er widerspricht der bisherigen Praxis, Öffentlichkeit herzustellen, der in der Drucksache des Senats formulierten Aufgabe für das Gremium, ein Verbindungsglied zwischen den Bürgern und der Verwaltung zu sein und allgemein praktizierten demokratischen Regeln. Die Dinge, die im „Ständigen Gesprächskreis“ besprochen werden bedürfen keiner Vertraulichkeit. Es werden dort keine personenbezogenen und schutzbedürftigen Infomationen ausgetauscht, die eventuell unter die Bestimmungen des Datenschutzes fallen könnten. In einer Zeit, in der die Stadt Hamburg sich durch das Transparenzgesetz mit einer „durchsichtigen“ Verwaltung profiliert wirkt diese Haltung auf mich grotesk.

Ich halte diese Situation für inakzeptabel und stelle deshalb mit diesem Blog die bisher für den „Ständigen Gesprächskreis“ praktizierte Öffentlichkeit weiterhin her.

Ich stelle hier sämtliche in meinem Besitz befindlichen Protokolle des „Ständigen Gesprächskreises “ für jedermann zugänglich ins Netz, und ich werde dies weiterhin tun. Soweit Lücken vorhanden sind werde ich versuchen, diese im Laufe der Zeit zu schließen. Sie können unter dem Punkt „Protokolle “ eingesehen werden.

Ebenfalls mache ich hier den Schriftverkehr mit den offiziellen Stellen zum Thema Öffentlichkeit und die wesentlichen Unterlagen zum „Ständigen Gesprächskreis“ öffentlich, damit sich jeder ein möglichst vollständiges Bild machen kann.

Protokolle

Protokolle des Gesprächskreises

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Februar 2015  Mai 2015  September 2015  November 2015 

Februar 2014  Mai 2014  September 2014  November 2014

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Februar 2002  Juni 2002  September 2002  November 2002

Februar 2001  Maerz 2001  September 2001  November 2001

Februar 2000  Mai 2000  September 2000  November 2000

Februar 1999  Mai 1999  September 1999   November 1999

Gruendung Mai 1998  Juni 1998  September 1998  November 1998

Stellungnahmen zur Öffentlichkeit im Gesprächskreis

Schreiben vom Eingabenausschuss Januar 2018

Schreiben vom Eingabenausschuss September 2017

Schreiben an Eingabenausschuss Januar 2017

Schreiben Senat April 2014

Fax Andreas Dressel Maerz 2014

Schreiben Transparenzbeauftragter Maerz 2014

Schreiben Wirtschaftsbehoerde Dezember 2013

Unterlagen zum Gesprächskreis

Taetigkeitsbericht Transparenzbeauftragter 2017

Schriftliche Kleine Anfrage, Neue Liberale, Bezirksversammlung Harburg, Maerz 2017,

Runder Tisch Moorburg – Haltung zu Oeffentlichkeit

Schriftliche Kleine Anfrage, DIE GRUENEN, Mai 2014

Plenarprotokoll zur Mitteilung des Senats, Juli 2000

Mitteilung des Senats, Juli 2000

Mitteilung des Senats, Maerz 1999