Die Hintergründe im Ständigen Gesprächskreis

Es gab mal relativ klare Regeln, auf die sich alle im Ständigen Gesprächskreis verständigt hatten und die auch lange Zeit gut funktioniert haben. Aber schriftlich fixiert wurden sie nicht. Jetzt hat sich an der Struktur des Gremiums einiges fundamental verändert.

Der Gesprächskreis wurde vom Senat installiert und dessen Gründung wurde der Bürgerschaft in einer Drucksache des Senats zur Kenntnis gegeben. Die Wirtschaftsbehörde (BWVI) war federführend und sie zahlte an den Moderator eine Aufwandsentschädigung. Damit war für mich klar, dass der Gesprächskreis ein Gremium der Executive ist, was mir auch logisch erscheint. Die Abgeordneten der Bürgerschaft können wohl davon ausgehen, dass der Senat bei der Gründung eines solchen Gremiums im Rahmen der Executive handelt. Anderenfalls bräuchte/würde er die Bürgerschaft nicht informieren.

Mein Eindruck ist dass die BWVI, als die HPA selbstständig wurde, inoffiziell die Federführung an die HPA übertragen hat. Seitdem schreibt auch die HPA das Protokoll und die BWVI nimmt nicht mehr an den Sitzungen teil. Das hat zur Folge, dass der Gesprächskreis nicht mehr Teil der Executive sein kann/darf, weil es nicht zu rechtfertigen ist, wenn eine Gesellschaft öffentlichen Rechts die Federführung über eine Einrichtung der Executive hat. Entsprechend wird jetzt von der BWVI und der HPA behauptet, der Gesprächskreis gehöre nicht zur Executive bzw. Verwaltung und sei nicht richtig zuzuordnen, sondern „hänge irgendwo dazwischen“. Für die HPA ist er gar „ein Gremium Moorburger Bürger“, aber auf keinen Fall Teil der Executive. Folgerichtig behauptet die BWVI jetzt, entgegen den Angaben in der Drucksache des Senats, sie sei für das Gremium nicht federführend, sagt aber nicht, wer und ob überhaupt noch jemand federführend ist. Aber der Moderator bekommt weiterhin Geld von ihr. Die Struktur und damit auch die Regeln sind somit unklar. Ein Gremium, dass „irgendwo dazwischen hängt“ braucht sich um Regeln nicht zu kümmern. Es unterliegt keiner parlamentarischen Kontrolle und braucht keine Öffentlichkeit herzustellen, was durchaus im Interesse der HPA liegt.

Als mir zugetragen wurde, dass die Bürgervertreter im Gesprächskreis jetzt von den Mitgliedern des Gesprächskreises mehrheitlich bestimmt und auf der Bürgerversammlung von dieser nur noch „bestätigt“ werden, habe ich den Moderator um Auskunft darüber gebeten, wie jetzt im Gesprächskreis die Regeln sind. Er konnte/wollte mir keine Auskunft geben. Er wollte von mir wissen, wofür ich diese Angaben brauche und er war der Meinung, er brauche keine Auskunft geben, weil ich ja die Regeln kennen würde. Er hat mich dann an Manfred Brandt verwiesen, der mir Auskunft geben könne. Der Gesprächskreis pflege mit ihm ein vertrauensvolles Verhältnis. Und damit er umfassend über mein Begehren informiert ist, hat er meinen gesamten e-mail Verkehr mit ihm an diesen weitergeleitet. Das Problem ist: Manfred Brandt ist seit Jahren nicht Mitglied des Gesprächskreises! So etwas nenne ich Willkür! Als ich mich über diese Verfahrensweise beschwert habe, wurde diese Weitergabe meiner e-mails an einen Außenstehenden von den zuständigen Stellen als „interne Delegation“ eingestuft und so etwas sei nicht zu beanstanden.

Diese fatale inoffizielle Veränderung der Struktur, die den Gesprächskreis von der Executive löst und die HPA ins Zentrum setzt, wird leider von den mit der Protokollfrage befaßten Stellen übernommen bzw. nicht hinterfragt. Der Eingabenausschuß und der Transparenzbeauftragte gehen beide davon aus und folgen der Einschätzung der BWVI, dass der Gesprächskreis nicht Teil der Executive bzw. der Verwaltung ist. Also irgendwas anderes, aber was genau wird nicht gesagt. Und diese Sicht scheint sich auf breiter Basis etabliert zu haben. Es ist in der jetzigen rot/grünen Koalitionsvereinbarung formuliert, dass der Gesprächskreis gebeten werde, seine Protokolle zu veröffentlichen. Ein Vertreter der HPA hat dann auf einer Sitzung gefragt, ob denn der Gesprächskreis dieser Bitte Folge leisten werde. Das wurde abgelehnt und dieser Ablehnung wurde noch eins draufgesetzt, indem die Protokollführung eingestellt wurde. Und ein solches Verhalten wird auf der politischen Ebene offenbar mindestens hingenommen und hat damit zwangsläufig eine Hinnahme der von mir geschilderten Veränderung in der Struktur zur Folge. Würde der Gesprächskreis als Teil der Executive angesehen, was er faktisch ist, könnte er sich nicht leisten, einer Bitte des Senats nicht nachzukommen. Er wäre mindestens in Bezug auf die Protokollführung weisungsgebunden. Hier muss dringend Klarheit geschaffen werden. Der Status des Gesprächskreises als Teil der Executive muss festgestellt werden. Es muss wieder klar sein, dass die BWVI federführend ist und es müssen klare und demokratische Regeln für die Bürgervertreter her. Die Frage der Protokollführung regelt sich dann fast von selbst…

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