Der Hamburger Senat hebelt das Transparenzgesetz aus

Entgegen dem eindeutigen Votum des Transparenzbeauftragten und der Bürgerschaft wird sich nichts daran ändern, dass im Ständigen Gesprächskreis keine Protokolle mehr geschrieben werden (offiziell nicht mehr, aber intern, siehe Text unten) und der Moderator weiterhin von der Wirtschaftsbehörde 125,– € im Monat bekommt, auch wenn mangels Protokoll keine Ergebnissicherung stattfindet.
Die Wirtschaftsbehörde und die HPA, die, entgegen der bisherigen jahrzehntelangen Praxis und den Vorgaben des Transparenzgesetzes, aus dem Gesprächskreis unbedingt eine geheime Veranstaltung machen wollen, haben sich durchgesetzt.

Diese Posse um die Weitergabe bzw. das Verfassen von Protokollen im Gesprächskreis wird nur veranstaltet, um die aus dem Transparenzgesetz sich ergebende Verpflichtung zur Herausgabe von Protokollen, die seit Jahrzehnten geschrieben werden, auszuhebeln.

Und diese Posse wird veranstaltet vom rot/grünen Senat dieser Stadt, um die beabsichtigte Wirkung eines von ihm erlassenen Gesetzes zu untergraben.

Bei dem Ständigen Gesprächskreis Moorburg handelt es sich um eine Einrichtung der Executive, die dem Kontrollrecht der Bürgerschaft unterliegt und unter das Transparenzgesetz fällt.
Damit all das wegfällt wird von der Wirtschaftsbehörde und der HPA behauptet, der Gesprächskreis gehöre nicht zur Executive, sondern sei „eine Gemeinschaft Moorburger Bürger“.
Es ist eine verfassungsrechtlich bedenkliche Aktion, wenn die Wirtschaftsbehörde und die HPA daran arbeiten, den Gesprächskreis aus der Executive zu lösen, um ein Gesetz auszuhebeln.

Zu den Fakten:
Der Senat hat 1998 die Bürgerschaft in einer Drucksache (16/2285) von der Einrichtung des Gesprächskreises unterrichtet. Er teilt dort unter anderem mit, dass die Wirtschaftsbehörde für dies Gremium federführend ist und an den Moderator eine Aufwandsentschädigung zahlt.
Er setzt damit eine Koalitionsvereinbarung der damaligen rot/grünen Koalition um.
Einige Monate später unterrichtet er in einer weiteren Drucksache (16/4511) ausführlich und detailliert die Bürgerschaft über die Arbeit des Gremiums. Zu dieser Drucksache gab es im Oktober 2000 in der Bürgerschaft eine Plenardiskussion ( Plenarprotokoll 16/83), in der mehrere Abgeordnete sich zum Ständigen Gesprächskreis und dessen Arbeit äußerten (Plenarprotokoll s. unten).
Im Jahr 2014 beantwortet er eine Schriftliche Kleine Anfrage (20/11903) des Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks aus der Fraktion der GRÜNEN, in der dieser eine Menge detaillierter Fragen zum Gesprächskreis stellt.
Dieser Informationspflicht gegenüber der Bürgerschaft, die sich aus der Verfassung ergibt, kommt der Senat nur nach, weil er davon ausgeht, dass der Ständige Gesprächskreis dem Kontrollrecht der Bürgerschaft unterliegt und damit Teil der Executive ist.
Wäre dies nicht der Fall, würde er es nicht tun.

Auch die Gründung des Gremiums geht auf die Verwaltung zurück.
Die Einladung zur ersten Sitzung kam von der Wirtschaftsbehörde, und auf der Gründungssitzung wurde unter anderem beschlossen, dass es zu den Aufgaben des Moderators gehört, Protokolle zu erstellen und zu verteilen und Ergebnisse an die Wirtschaftsbehörde weiterzugeben.
Alles so, wie es sich für eine Einrichtung der Executive gehört.

Diese Dinge ändern sich fundamental, nachdem ich auf Basis des Transparenzgesetzes 2015 die Herausgabe von Protokollen beantrage.

Diese Herausgabe wird zunächst abgelehnt, weil dies angeblich der vertrauensvollen Gesprächskultur schade.
Die Wirtschaftsbehörde behauptet jetzt plötzlich, entgegen der Gründungsgeschichte und der Informationspraxis des Senats an die Bürgerschaft, der Gesprächskreis sei nicht Teil der Executive und sie sei nicht federführend.
Und für die HPA ist er gar ein „Gremium Moorburger Bürger“ und falle somit nicht unter das Transparenzgesetz.
Erst mit Hilfe des Transparenzbeauftragten gelingt es mir nach langem Hin und Her, die Herausgabe von Protokollen zu erreichen.
Als Reaktion darauf beschließt der Gesprächskreis dann im November 2016, keine Protokolle mehr zu schreiben.
Was bei genauer Betrachtung nicht ganz korrekt ist.
Es wird lt. Mitteilung der HPA beschlossen, dass die HPA zukünftig keine Protokolle mehr schreibt, und aus dem Protokollverteiler gestrichen wird.
Da das Transparenzgesetz nur greift, wenn Protokolle den offiziellen Stellen vorliegen, hat man intern die Verbindung der offiziellen Stellen mit dem Protokoll gekappt.
Zukünftig macht ein Moorburger Mitglied des Gesprächskreises eine Mitschrift, die als Protokoll angesehen wird und auf deren Richtigkeit sich die Mitglieder verständigen.
Diese Mitschrift wird aber nicht an offizielle Stellen verteilt, insbesondere die Vertreter der Behörden und der HPA nehmen sie auf den Sitzungen nicht entgegen.
Sie liegt somit keiner offiziellen Stelle vor, sie verbleibt im Gesprächskreis bei den Moorburger Mitgliedern.
Und weil der Gesprächskreis angeblich nicht zur Verwaltung gehört, greift auch gegenüber dem Gesprächskreis das Transparenzgesetz nicht.
Der Gesprächskreis wird auf diese Weise zu dem gemacht, was die HPA mal formuliert hat – einem „Gremium Moorburger Bürger“.

Das Transparenzgesetz ist damit erfolgreich ausgehebelt.

Und zwar vom rot/grünen Hamburger Senat.

Der Eingabenausschuß und der Transparenzbeauftragte haben bei der Frage der Protokollführung die Sichtweise der Wirtschaftsbehörde übernommen, der Gesprächskreis sei nicht Teil der Executive, und dies auch nicht hinterfragt.
Es wurde deshalb bisher nur die Frage untersucht, ob die im Gremium vertretenen Verwaltungsmitarbeiter zur Protokollführung verpflichtet sind, was jetzt abschließend verneint wird.
Interessanterweise von den Stellen, die diese ganze fragwürdige Veränderung der Struktur betreiben.

Die Frage, ob der Gesprächskreis Teil der Executive ist und als solcher zur Protokollführung verpflichtet ist, ist nicht abschließend geklärt.

Damit dies geschieht, werde ich die Gerichte anrufen…

Schreiben vom Eingabenausschuss, Januar 2018

Plenarprotokoll zur Mitteilung des Senats Juli 2000

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